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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das MVZ Mannheim Mitte ist bemüht, seine Website nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG, §10 Barrierefreie mediale Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch besonders niedrige Einstiegshürden für Menschen mit Behinderung aus. Zum Beispiel profitieren blinde Menschen von Bildbeschreibungen und eine gute Seitenstruktur für den Screenreader. Das MVZ Mannheim Mitte arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Website-Angebote, um seine Inhalte im digitalen Zeitalter für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen.

Barrierefreie Website

  • Das MVZ Mannheim Mitte stellt die Website auf mobilen Endgeräten nutzerfreundlich und für die jeweilige Bildschirmgröße angepasst dar.
  • Unsere Formulare für die Kontaktaufnahme und für die Terminvereinbarung sind barrierefrei gestaltet
  • Auf den Seiten enthaltene Grafiken oder Bilder sind vollständig durch Textbeschreibungen ergänzt 
  • Die Website kann von Screenreadern wiedergegeben werden
  • Wir verwenden keine Frames (Rahmenkonstruktionen) 
  • Wir bemühen uns um eine klare Seitenstruktur der Inhalte 
  • Wir verzichten auf die Verwendung von blinkenden Elementen

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei. Für diese wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend geltend gemacht:

  • Das MVZ Mannheim Mitte strebt an, einen Button zur Umschaltung der Kontraststärke anzubieten 
  • PDF-Dokumente konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden
  • Auf der Website sind noch keine Texte in leichter Sprache vorhanden 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.01.2021 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Für Fragen und Anregungen zur barrierefreien Website steht Ihnen die Webredaktion gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Link zur betroffenen Seite an: webredaktion@remove-this.umm.de.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Webredaktion wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Falls das Universitätsklinikum Mannheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an [den] [die] kommunalen [Beauftragte(n)] für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner:

Telefon 07 11/279-3358

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Telefon 07 11/279-3360

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon 07 11/279-3366

E-Mail Poststelle@remove-this.bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten [der] [des] für Sie zuständigen kommunalen [Beauftragte(n)] für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.